Italienisches Parlament

Palazzo Montecitorio, Rom, Sitz der Abgeordnetenkammer
Palazzo Madama, Rom, Sitz des italienischen Senats

Das italienische Parlament (italienisch Parlamento, deutsch Parlament)[1] ist die nationale Volksvertretung der Staatsbürger der Italienischen Republik, Träger der legislativen Staatsgewalt und Verfassungsorgan gemäß Verfassung von 1948. Es besteht aus zwei Kammern: dem Senat (Senato della Repubblica) und der Abgeordnetenkammer (Camera dei deputati) und hat im italienischen System der Gewaltenverschränkung (parlamentarische Demokratie) eine zentrale Rolle inne. Neben der Gesetzgebung ist für das Bestehen der Regierung das andauernde Vertrauen jeder Kammer erforderlich.

Beide Kammern sind in jeder Hinsicht gleichberechtigt; Unterschiede bestehen nur in protokollarischen Fragen. Dieser sogenannte „perfekte“ Bikameralismus ist ein charakteristisches Element der italienischen Rechtsordnung.

  1. Art. 55 der Verfassung bezeichnet das Parlamento ohne weitere Zusätze.

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